Gemeinfreiheit

Aus Tuxfutter

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Gemeinfreiheit (engl. die public domain) bedeutet, dass ein Werk keinem Urheberrecht unterliegt. Es ist ein Lizenzstatus, der alles erlaubt – sogar die Lizenzierung von Bearbeitungen unter einer restriktiveren Lizenz.

Ein Werk wird gemeinfrei, wenn der Urheber auf seinen Urheberrechtsschutz verzichtet oder wenn nie ein Schutz bestand – wie evtl. bei Werken von Regierungsmitgliedern. Gemeinfreiheit tritt auch nach Ablauf von Patent- und Urheberrechtsschutz automatisch ein. Der Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist nach in der Regel 70 oder 50 Jahren ist derzeit bei Software wohl weniger interessant, doch Patentansprüche laufen weitaus früher aus, wie bei dem LZW-Verfahren des nunmehr gemeinfrei nutzbaren Graphics Interchange Format (GIF).

Das vielfach bei Freier Software eingesetzte Copyleft, das sich die Bestimmungen des Urheberrechts zu Nutze macht und darauf aufbaut, ist damit bei gemeinfreien Werken ausgeschlossen.

'Persönliche Werkzeuge